Cybercrime 2019 – Alles, was Sie wissen müssen!

  • Cybercrime, häufig auch Cyberkriminalität oder Internetkriminalität genannt, umfasst „die Straftaten, die sich gegen das Internet, Datennetze, informationstechnische Systeme oder deren Daten richten (Cybercrime im engeren Sinne) oder die mittels dieser Informationstechnik begangen werden.“ (Quelle: Bundeskriminalamt).
  • Verbreitete Erscheinungsformen von Cybercrime sind gekennzeichnet durch die Infektion und Manipulation von Computersystemen mit Schadsoftware mit folgenden Zielen

    – Identitätsdiebstahl und Missbrauch persönlicher Daten und Zugangsberechtigungen
    – Lösegeldforderung
    – Systemfernsteuerung
  • Laut einer 2017 veröffentlichten Studie des Digitalverbands Bitkom war jeder zweite deutsche Nutzer Opfer von Cybercrime. „Die zunehmende Vernetzung und die verbreitete Nutzung digitaler Technologien lockt auch Kriminelle an“, sagt Bitkom-Präsidiumsmitglied Winfried Holz.
  • Nur ein Bruchteil der Fälle wird zur Anzeige gebracht. Häufig gehen Opfer davon aus, dass die Täter in der Anonymität des Internets nicht gestellt werden können.
  • Die Aufklärungsquote des Bundeskriminalamts bei Computerbetrugsfällen liegt bei ca. 40 %.

„Cyberangriffe machen einen wachsenden Anteil der Wirtschaftskriminalität aus.“

Umso wichtiger ist es, sein Unternehmen lückenlos zu schützen.

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CYBERCRIME 2019: Hier geht es zur aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift, herausgegeben vom Verlag deutsche Polizeiliteratur